Der Bauausschuss bearbeitet vielfach die praktische Umsetzung von Planungen anderer Ausschüsse.
Zu seinen Zuständigkeiten gehört die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Pflege der städtischen Grünanlagen, Baumaßnahmen bei städtischen Verwaltungsgebäuden, Beiträge im Zusammenhang mit Bauten, Stadtentwässerung, Straßenreinigung, städtischer Friedhof und Verwaltung der städtischen Liegenschaften.
Aus den Aufgaben heraus resultiert auch die Zuständigkeit des Ausschusses für die unselbständigen Einrichtungen des Bauhofs, Klärwerks und des städtischen Friedhofs.
Thorsten Hannig