Der Umlegungsausschuss ist ein Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften.
Er ist für die Neuordnung von Grundstücken im Rahmen des Umlegungsverfahrens zuständig. Dabei werden Grundstücke so neu geschaffen, dass eine Bebauung im Sinne der Planungsvorgaben (zum Beispiel Bebaungsplan) möglich ist und es werden die Flächen für Verkehr sowie öffentliche Grünanlagen gebildet. Es wird ein Grundstückstausch und gegebenenfalls auch ein finanzieller Ausgleich durch den Ausschuss festgelegt.
Der Ausschus ist weisungsfrei.
Den Vorsitz führt eine zum Richteramt befähigte Person. Daneben gehören ein Experte für Grundstückswertermittlung, eine zum höheren technischen Verwaltungsdienst im Vermessungswesen befähigte Person sowie eine zum höheren technischen Verwaltungsdienst im Hochbau/Städtebau befähigte Person an. Der Rat stellt drei stimmberechtigte Mitglieder.